Mit dem neuen Carsharing-Gesetz schafft die Bundesregierung die gesetzliche Grundlage dafür, dass die Länder für Carsharing-Fahrzeuge auf Parkgebühren verzichten und spezielle Carsharing-Stellflächen einrichten können.
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe findet das neue Gesetz gut, denn viele Autohändler und Kfz-Werkstätten bauen bereits in Eigenregie oder mit Partnern Carsharing-Flotten auf.
"Sieben Prozent der Kfz-Betriebe haben bereits ein eigenes Carsharing-Angebot, weitere elf Prozent planen, ein solches in den kommenden Jahren einzuführen", meldet der ZDK als Ergebnis einer Umfrage unter 450 Unternehmen, die der ZDK gemeinsam mit der Kölner Unternehmensberatung BBE Automotive durchführt.
Die Mehrheit der Kfz-Unternehmen (81 Prozent) erwarten ein Wachstum des Carsharing in städtischen Regionen. Dass dieser Markt verschwinden wird, meinen dagegen nur sechs Prozent der Betriebe.
Generell werden alternative Mobilitätsangebote wie Carsharing vor allem eingesetzt, um die Kundenzufriedenheit zu steigern, neue Kunden zu gewinnen und als Marketinginstrument für den eigenen Betrieb.
Was speziell den fabrikatsgebundenen Autohandel betrifft, erhofft sich jeder zweite eine stärkere Unterstützung durch die Fahrzeughersteller.
Carsharing und weitere Zukunftsthemen sind Bestandteil der Online-Umfrage "Kfz-Gewerbe 2020plus". Die Gesamtergebnisse werden auf dem CarCamp in Mannheim am 8. September vorgestellt. Die Teilnahme an der Online-Befragung und die kostenfreie Anmeldung für die Tagung der Autobranche sind weiter offen unter www.carcamp.de.
Anfang 2017 waren übrigens insgesamt 1,715 Millionen Carsharing-Kunden in Deutschland registriert. Sie haben sich 17.200 Fahrzeuge geteilt. Damit nutzten rein statistisch etwa 99 Fahrberechtigte gemeinsam ein Fahrzeug. Aktuell gibt es in 597 deutschen Städten und Gemeinden Carsharing-Angebote.
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