Bei vielen Arbeitnehmern ist das Weihnachtsgeld fest eingeplant. Aber haben sie auch Anspruch darauf? Wann ist es auszuzahlen, und müssen Mitarbeiter das Geld zurückzahlen, wenn sie das Unternehmen verlassen?
Grundsätzlich sind Weihnachtsgeld oder Weihnachtsgratifikation eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers für gute Leistung und Betriebstreue, erläutert Gunnar Roloff, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Ecovis in Rostock. Das 13. Gehalt dagegen ist ein vertraglich vereinbartes und festgelegtes Entgelt für bereits geleistete Arbeit. „Das wird häufig verwechselt, kann aber rechtlich einen großen Unterschied machen“, so Roloff. Beide Finanzspritzen – also Weihnachtsgeld oder 13. Gehalt – werden üblicherweise mit dem Novembergehalt bezahlt und sind steuer- und sozialabgabenpflichtig.