Beim kürzlich vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf des Qualifizierungschancengesetzes sieht Continental Nachbesserungsbedarf. „Die Herausforderungen, die die Digitalisierung mit sich bringt, können Unternehmen nicht allein stemmen. Der Entwurf zum Qualifizierungschancengesetz ist deshalb ein wichtiger Schritt, muss aber an den entscheidenden Stellen noch nachgebessert werden“, sagte Personalvorständin Ariane Reinhart.
Der Knackpunkt für Continental: Aktuell sieht der Gesetzesentwurf nur die Förderung außerbetrieblicher Weiterbildungsangebote ab einer Dauer von vier Wochen vor. Auch die Staffelung der Förderung nach Unternehmensgröße stellte die Personalvorständin in Frage. Bei Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern soll die Arbeitsagentur die Weiterbildungskosten zu 100 Prozent übernehmen, bei bis zu 250 Mitarbeitern noch 50 Prozent und bei größeren Unternehmen nur noch 25 Prozent.
Die Beschränkung der Förderung auf außerbetriebliche Weiterbildungsmaßnahmen zu Fall zu bringen, ist für Continental wichtig, weil das Unternehmen wie auch andere Automobilzulieferer in den letzten Jahren bereits umfangreiche interne Weiterbildungsmöglichkeiten geschaffen hat und diese weiter ausbauen will. Die Kosten, die aufgrund des steigenden Qualifizierungsbedarfs in den kommenden Jahren auf alle Unternehmen zukommen, könnten jedoch nicht von diesen allein getragen werden.