Der Streit um die Gültigkeit der Fünf-Jahres-Garantie bei aus dem freien Handel bezogenen Hyundai-Neuwagen geht in die nächste Runde. Der Bundesverband freier Kfz-Händler (BVfK) wirft dem Importeur vor, durch seine Kommunikation nach innen und außen den Eindruck zu erwecken, dass EU-Neuwagen von der Garantie ausgenommen seien, was nach Ansicht des BVfK allerdings nicht zutrifft.
Hintergrund ist die Ankündigung von Hyundai aus dem Frühjahr, dass Fahrzeuge, die nicht von einem autorisierten Händler an die Endkunden verkauft werden, künftig keine Fünf-Jahres-Garantie mehr haben sollen. Allerdings heißt es auch in einem Schreiben von Hyundai, aus dem der BVfK zitiert, dass die Garantie auch beim Kauf über Grenzen hinweg und unter Einschaltung eines Vermittlers gelten soll – und zwar auch, wenn der Vermittler das Auto im Kundenauftrag erwirbt.
Letzteres ist dem BVfK-Vorsitzenden Ansgar Klein zufolge die übliche Vorgehensweise im freien Handel. Die meisten Autos aus dem freien Handel müssten demnach weiter die Garantie haben. Bei den Kunden komme dies aber nicht an –mit der Folge, dass die Absätze des freien Handels einbrächen. "Die sagen juristisch nichts Falsches", betont Klein: "Aber es erzeugt einen falschen Eindruck."