Das Landgericht Ravensburg hat entschieden, dass ein Kreditvertrag der BMW Bank rechtsfehlerhaft ist und zeitlich unbefristet widerrufen werden kann. Nach Ansicht von Rechtsanwalt Christof Lehnen von der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig, der den Prozess für die BMW-Kundin geführt hat, betrifft das nicht nur diesen einen Vertrag, sondern auch zahlreiche andere.
Das sieht man bei BMW anders: "In den letzten zwei Jahren wurde in einer Vielzahl von Verfahren von Gerichten bestätigt, dass die von der BMW Bank GmbH verwendete Widerrufsbelehrung sowie die in Darlehensverträgen erteilten Informationen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die Entscheidung des LG Ravensburg hinsichtlich der Widerrufsklage einer Kundin der BMW Bank steht der Rechtsprechung des OLG Stuttgart als zuständiges Berufungsgericht entgegen. Es handelt sich um eine Einzelmeinung eines erstinstanzlichen Gerichts. Die BMW Bank wird Berufung einlegen und erwartet eine Aufhebung durch das OLG Stuttgart."
Im verhandelten Fall ging es um eine Kundin, die im November 2016 einen Kreditvertrag zur Finanzierung eines BMW 120d abgeschlossen hatte. Die widerrief den Vertrag im November 2018, also zwei Jahre später. Dem Landgericht Ravensburg zufolge handelt es sich dennoch um eine fristgerechte Kündigung, weil die BMW die Kundin nicht unmissverständlich über die Rechtsfolgen des Widerrufs belehrt habe und die zweiwöchige Widerrufsfrist deshalb nicht zu laufen begonnen habe.
In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Kunden versucht, unter Berufung auf unzureichende Belehrungen ihre Autokredit- oder Leasingverträge zu widerrufen. Vor allem für Dieselfahrer ist es ein willkommenes Mittel, Fahrzeuge loszuwerden, die sich sonst aufgrund der Debatten über Feinstaub und Fahrverbote kaum noch verkaufen lassen. (dpa/swi)
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