Königswinter. Beim achten Treffen der Branchenjuristen befasste sich Karin Milger, Vorsitzende Richterin des VIII. Zivilsenats am Bundesgerichtshof, unter anderem mit der Frage, wann ein Mangel als erheblich zu bezeichnen ist, sodass Betriebe einen Rücktritt akzeptieren müssen. Als Richtgröße hat der Bundesgerichtshof hier die Schwelle von fünf Prozent festgelegt. Liegen die Kosten für eine Mangelbeseitigung also unter fünf Prozent des Kaufpreises, darf der Kunde nicht zurücktreten. Dabei spiele der Preis des Fahrzeugs keine Rolle, so Milger weiter: "Fünf Prozent sind fünf Prozent."
Mit ihrem Rückblick auf die für die Autobranche relevanten BGH-Urteil der vergangenen Monate löste Milger ihren BGH-Kollegen Wolfgang Ball ab, der in den Ruhestand gegangen ist. Auch bei der Leitung des Deutschen Autorechtstages gab es einen Wechsel, Kurt Reinking, einer der Gründerväter der Veranstaltung, übergab an Ansgar Staudinger von der Universität Bielefeld.
Kritisch äußerte sich Stephan Lorenz von der Universität München zu strengeren Gewährleistungs- und Garantievorschriften, wie sie die Projektgruppe der Verbraucherschutzministerkonferenz und Justizministerkonferenz „Gewährleistung und Garantie“ gefordert hatte. Dabei ging es unter anderem um die Dauer der Beweislastumkehr sowie die Verjährung von Gewährleistungsrechten. Lorenz sieht, ähnlich wie der Branchenverband ZDK, keine Notwendigkeit für Änderungen in diesem Bereich.Entscheidungen von Landes- und Oberlandesgerichten zum Thema Autokauf stellte Rechtsanwalt Martin Hake vor. Konkret ging es bei den "Highlights aus der Provinz" um Farbtonabweichungen bei Neuwagen, Kraftstoffmehrverbrauch und Probleme mit Dieselpartikelfiltern.