Im Rahmen des jüngst verabschiedeten Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs geht die Bundesregierung gegen den Missbrauch von Abmahnungen vor. Ziel ist die Eindämmung missbräuchlicher Abmahnungen durch höhere Transparenz, geringere finanzielle Anreize und höhere Ansprüche an den Abmahner.
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt den neuen gesetzlichen Rahmen. Damit werde dem Missbrauch des Abmahnwesens endlich ein Riegel vorgeschoben, so ein ZDK-Sprecher. Gemeinsam mit führenden Wirtschaftsverbänden hatte sich der ZDK mit Nachdruck für eine solche Regelung eingesetzt.
Vor allem kleine und mittlere Unternehmen sollen vor missbräuchlichen Abmahnungen geschützt werden. Das Gesetz grenzt die finanziellen Folgen bei berechtigten Abmahnungen deutlich ein und erleichtert Voraussetzungen für Gegenansprüche bei unberechtigten Abmahnungen.