Sollte der Ärger um die Ausfälle der VW-eigenen Software für Handel und Service vor Gericht landen, hätte der Handel gute Chancen auf Schadenersatz. Zu diesem Ergebnis kommt Branchenanwalt und Automobilwoche-Kolumnist Christian Genzow in einer Kurzanalyse.
Zwar steht eine gerichtliche Auseinandersetzung derzeit nicht im Raum, auszuschließen ist sie aber nicht. Der Händlerverband hat dem Hersteller gegenüber bisher "Schadenersatzforderungen angemeldet" und wohl nicht vor, VW vor Gericht zu ziehen. Doch spricht man mit einzelnen Händlern, ist deutliche Skepsis zu hören, dass die Forderung des Verbands zu einem finanziellen Ergebnis führen wird.
Sollte sich jedenfalls einer der Händler dazu entschließen, den Schaden gerichtlich geltend zu machen, sähe es nach Genzows Einschätzung nicht schlecht aus: "Wenn ein Hersteller bestimmte Programme zur Grundlage zur Durchführung von Reparatur der Vertragsware und deren Abrechnung macht, muss er auch sicherstellen, dass diese Systeme beziehungsweise Programme funktionieren."
Komme es zu wiederkehrenden Systemausfällen, die zum Stillstand von Betriebsstätten führten, hafte VW "auf der Grundlage von zwei unterschiedlichen Rechtsansätzen", erklärt Genzow. Zum einen aus "positiver Vertragsverletzung", insbesondere dann, wenn die Ausfälle wiederkehrten.
Zum anderen habe der Hersteller eine "gesteigerte Treue- und Rücksichtnahmepflicht auf die Belange seiner Vetriebsparnter", die Genzows Einschätzung nach nicht hinreichend beachtet wurde.