Die deutschen Autobanken zeigen sich in der Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit ihrer Widerrufsbelehrungen gelassen. "Wir sind da relativ entspannt, weil wir uns an die Gesetze halten", sagte der Geschäftsführer des Branchenverbands BDA, Heinz-Peter Renkel.
Hintergrund sind Berichte über die Anwaltskanzlei Dr. Lehnen & Sinnig, die davon ausgeht, dass bei "nahezu allen Finanzierungen der Volkswagen Bank seit Mitte 2010" Fehler in der Widerrufsbelehrung vorliegen, die es den Kunden ermöglichen den Vertrag zu widerrufen. Sie klagt derzeit in Berlin auf die Rückabwicklung eines dieser Verträge, die VW Bank hat bereits erklärt, dass man die eigenen Widerrufsbelehrungen für korrekt hält. Die Kanzlei geht allerdings davon aus, dass es auch bei anderen Banken Fehler gibt.
Die Folgen wären immens, da bei einer Rückabwicklung der Verträge teilweise Schäden von mehreren tausend Euro für die Finanzinstitute entstehen würden. Beim BDA geht man aber nicht davon aus, dass es dazu kommen könnte. Man habe in Reaktion auf die Berichte eine Umfrage unter den Mitgliedsinstituten gestartet, sagte Renkel. Diese verwendeten alle die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Formulierungen. "Ich sehe da keine große Angriffsfläche", betonte der BDA-Geschäftsführer. Zudem habe es trotz mehrere Klagen bisher noch kein Urteil gegen eine Autobank gegeben.
Dies betonte auch ein Sprecher der VW-Bank und fügte hinzu: "Wir sehen diesem Verfahren gelassen entgegen." Eine Klagewelle infolge der aktuellen Berichterstattung erwartet er nicht.
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