Volkswagen, Daimler, Audi, BMW und Porsche - alle sollen sie dabei gewesen sein, bei den angeblich geheimen Arbeitskreisen, in denen die deutsche Autoindustrie sich seit den Neunzigerjahren über Kosten, Zulieferer und Technik abgesprochen haben soll. So beschreibt es das Nachrichtenmagazin Spiegel auf seinem Onlineportal.
Als Beweis für die Machenschaften führt das Magazin "eine Art Selbstanzeige" an, die der VW-Konzern nach Informationen des Spiegel bei den Wettbewerbsbehörden eingereicht haben soll. Der VW-Konzern schweigt zu den Inhalten des Bericht. "Zu Spekulationen und Sachverhaltsvermutungen auf Grundlage der Spiegel-Berichterstattung äußern wir uns nicht", heißt es offiziell aus Wolfsburg.
Laut Spiegel sollen an den geheimen Runden insgesamt mehr als 200 Mitarbeiter der Unternehmen in mehr als 60 Arbeitskreisen beteiligt gewesen sein. So soll der Wettbewerb zwischen einzelnen Marktteilnehmern gezielt unterbunden worden sein, zieht das Blatt den Schluss.
Als Beispiele führt das Magazin die Diesel-Technik an. Wie schon von anderen Medien berichtet sollen sich die Autohersteller über die Größe von AdBlue-Tanks abgesprochen haben. "Daneben stimmten sich die intern aufgrund der fünf beteiligten Marken "5er-Kreis" genannten Gruppen sogar über technische Einzelheiten wie Cabriolet-Dächer ab", schreibt Spiegel-Online. In den Arbeitsgruppen hätte man sich auch über die Auswahl von Lieferanten oder die Festlegung von Kosten für Fahrzeugbauteile verständigt.
Laut Spiegel soll Volkswagen in dem Schriftsatz selbst zu dem Schluss gekommen sein, dass auch für Audi und Porsche der "Verdacht bestehe", dass es zu "kartellrechtswidrigem Verhalten" gekommen sei. "Auch Daimler hat eine Art Selbstanzeige eingereicht", schreibt das Portal.
Die Wettbewerbsbehörde soll die Hinweise auf das Autokartell bei Durchsuchungen in VW-Räumen in Zusammenhang mit möglichen Absprachen bei Stahlpreisen gefunden haben. Das Bundeskartellamt bestätigt gegenüber der Automobilwoche, dass es am 23. Juni 2016 zu Durchsuchungen bei insgesamt sechs Unternehmen kam. Insgesamt waren 50 Mitarbeiter des Bundeskartellamtes an der Maßnahme beteiligt. Kurz darauf habe VW Selbstanzeige beim Bundeskartellamt eingereicht, so der Spiegel.
Eine Durchsuchung des Bundeskartellamtes setzt einen Anfangsverdacht für einen Kartellrechtsverstoß voraus. "Die Durchführung einer Durchsuchung dient der Aufklärung des Sachverhalts und bedeutet ausdrücklich nicht, dass sich die betroffenen Unternehmen und Personen tatsächlich eines Kartellrechtsverstoßes schuldig gemacht haben", stellt das Bundeskartellamt auf Anfrage klar. Bis zum Abschluss des Verfahrens gelte die Unschuldsvermutung.
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