Hochspezialisierte und wichtige Mitarbeiter möchten Unternehmen in der Regel gar nicht verlieren. Für den Fall, dass diese Experten aber unbedingt gehen wollen, schreibt man ihnen gelegentlich ein Wettbewerbsverbot in den Arbeitsvertrag, damit sie zumindest nicht die Konkurrenz stark machen. Arbeitnehmer sollten aber genau klären, ob die Vereinbarung auch gültig ist. Ist sie unwirksam und der Arbeitnehmer hält sich trotzdem daran, ist er der Dumme, hat das Bundesarbeitsgericht geurteilt.
Die Erfurter Richter hatten einen Fall zu entscheiden, in dem einer Industriekauffrau in ihrem Arbeitsvertrag untersagt wurde, zwei Jahre nach Ausscheiden aus dem Unternehmen in irgendeiner Form für Wettbewerber des Arbeitgebers tätig zu werden. Würde sie dagegen verstoßen, hätte sie laut Arbeitsvertrag für jeden angefangenen Monat bei einem Wettbewerber 10.000 Euro Vertragsstrafe zahlen sollen – zuzüglich Schadenersatz. Eine Menge Geld für jemanden, der zuletzt in Teilzeit 1209,38 Euro brutto pro Monat verdiente.