Das Landgericht Augsburg hat einen VW-Händler dazu verurteilt, den Kaufvertrag mit einem Geschädigten rückabzuwickeln. Außerdem wurde die Volkswagen AG zum Schadensersatz verurteilt (82 O 4497/16 am 07.05.2018). Dies teilt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer mit, die bundesweit mehr als 5500 Gerichtsverfahren im Abgasskandal führt.
Die Besonderheit des Urteils liege darin, dass sich der Händler auf Verjährung berufen hatte. Anders als andere Gerichte wurde dem Kläger ein Anspruch aber nicht aus dem Rücktritt vom Kaufvertrag zugesprochen, sondern der Kaufvertrag wurde als nichtig angesehen.
Nichtig ist ein Vertrag gemäß § 134 BGB dann, wenn er gegen ein gesetzliches Verbot verstößt. Das Landgericht Augsburg bezog sich auf die Vorschrift, wonach Fahrzeuge im Inland nur dann veräußert werden dürfen, wenn sie eine gültige Übereinstimmungsbescheinigung haben (§ 27 Abs. 1 EG-FGV).