München. Deutschlands Autofahrerclub schwenkte um und will nun Haftungsfragen nach Unfällen mit einem Datenspeicher ähnlich wie in Flugzeugen klären. „Wenn ein hochautomatisiertes Fahrzeug über eine rote Ampel fährt, muss feststellbar sein, ob ein Fehlverhalten des Systems oder des Fahrers vorliegt,“ sagte ADAC-Juristin Claudia May der Automobilwoche. Nach ihrer Auffassung sollen hochautomatisiert fahrende Autos mit einem Speichergerät wie einer Blackbox mit GPS-Zeitstempel ausgestattet werden. Die gespeicherten Ereignisse würden nach einer bestimmten Zeitspanne überschrieben, sodass nur ein kurzer Zeitraum vor einem Unfall ausgewertet werden kann.
Zugriff auf die Daten sollen der ADAC-Juristin zufolge Verbraucher, Versicherungen und Gutachter gleichermaßen haben. „Nur so ist nachweisbar, wie sich das System kurz vor einem Unfall verhalten hat und wie die Rahmenbedingungen während des Unfalls waren“, sagte May.
Vor knapp drei Jahren hatte sich der ADAC noch energisch gegen Vorschläge der EU gewandt, wonach zur besseren Rekonstruktion von Unfällen Daten in Neuwagen gespeichert werden sollten. Die Einführung einer Blackbox in Privatfahrzeugen könnte den Wunsch von Polizei und Ordnungsbehörden wecken, die Daten daraus auch im Rahmen von Fahrzeugkontrollen auszuwerten und gegen den Fahrer zu verwenden, urteilte der ADAC im August 2012.