So beinhaltet der Vertragsentwurf, der der Automobilwoche vorliegt, ein Verbot von öffentlichen Äußerungen mit Bezug zu ADAC-Aufträgen, die „geeignet sind, den Ruf oder die Marke des ADAC oder eines berechtigten Unternehmens / Auftraggebers des ADAC“ zu beeinträchtigen. Bei Verstößen drohen 5.000 Euro Vertragsstrafe.
ADAC-Vorstand Mahbod Asgari betonte auf Nachfrage: „Natürlich können sich unsere Partner öffentlich äußern, das steht außer Frage. Allerdings erwarten wir von unseren Dienstleistern Zurückhaltung bei Vertragsdetails und Interna sowie um Abstimmung, wenn sie sich als Vertreter des ADAC in der Öffentlichkeit äußern. Das war leider in der Vergangenheit nicht immer der Fall. Daraus haben wir gelernt.“