Während die Politik Tachomanipulationen mithilfe von Datenbanken, in denen der Kilometerstand protokolliert wird, bekämpfen wolle, sieht der ADAC die Autobauer in der Pflicht: Sie sollen mit technischen Lösungen in Form von Computerchips dem Tachobetrug einen Riegel vorschieben.
Datenbanken lehnt der ADAC ab, „weil die dort erfassten Kilometerstände nicht auf Richtigkeit geprüft werden können“, so Wolframm. Zudem seien solche Datenbanken „lückenhaft und teuer“ und im Übrigen leicht über über Fahrzeugex- und -import zu umgehen. Ein Schutz gegen Tachobetrug müsse direkt im Fahrzeug erfolgen.
Weitere Themen des 9. Deutschen Autorechtstags waren u.a. juristische Aspekte von Online-Bewertungen, der aktuelle Stand der Brüsseler Konsultationen zur Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung, die Gewährleistungs- und deliktsrechtlichen Konsequenzen des VW-Abgasskandals und Haftungsfragen beim automatisierten Fahren.