Der Streit drehte sich um eine sogenannte Sensibilisierungswoche. Diese bot ein Unternehmen all seinen Mitarbeitern an, um ihnen grundlegendes Wissen über einen gesunden Lebensstil zu vermitteln. Dazu zählten etwa Veranstaltungen, Kurse und Workshops zu Ernährung und Bewegung, Körperwahrnehmung und Eigendiagnostik, (Herz-Kreislauf-)Training und Belastung, Achtsamkeit, Eigenverantwortung und Nachhaltigkeit sowie ein Koordinationstraining für den Alltag.
Das war Teil eines Gesamtkonzepts, das dazu dienen sollte, "die Beschäftigungsfähigkeit, Leistungsfähigkeit und Motivation der aufgrund der demographischen Entwicklung zunehmend alternden Belegschaft zu erhalten". Dafür war das Unternehmen verschiedentlich ausgezeichnet worden.
Etwa jeder siebte Mitarbeiter des Unternehmens hatte an der Sensibilisierungswoche teilgenommen. Doch als Betriebsprüfer auf dieses Angebot stießen, stufte das zuständige Finanzamt dieses Angebot wie eine Lohnzahlung ein und forderte die entsprechende Lohnsteuer nach. Das Unternehmen, das sich dagegen wehrte scheiterte am Finanzgericht wie auch am Bundesfinanzhof (BFH). Liest man das BFH-Urteil, drängt sich aber der Eindruck auf, dass das Verfahren auch anders hätte ausgehen können, speziell wenn das Unternehmen der Sensibilisierungswoche einen etwas anderen Rahmen gegeben hätte – oder in erster Instanz an andere Richter geraten wäre.