Neuss. Zum 1. Deutschen Autorechtstag trafen sich in Neuss rund 200 Juristen und Autohändler. Zentrales Thema der Veranstaltung war das 2002 reformierte Schuldrecht und daraus resultierende Streitfragen bei der Sachmängelhaftung. Zu den Referenten gehörten Vertreter des Bundesgerichtshof, der Uni München, der EU-Kommission, des Branchenverbands ZDK und des ADAC.
Die Schulrechtsreform hat die Gewährleistungshaftung gegenüber dem Verbraucher verschärft. In diesem Zusammenhang befasste sich Rechtsanwalt Christian Genzow mit dem Regress des Händlers gegen Vorlieferanten, wenn ein Fahrzeug Sachmängel aufweist. Denn "letztlich haften soll hier grundsätzlich stets derjenige in der Lieferkette, der die Mangelhaftigkeit der Kaufsache tatsächlich zu verantworten hat" – also der Hersteller und nicht der Händler. Genzow: "Hier geht es um die Qualitätsverantwortung des Herstellers".