In der juristischen Auseinandersetzung um den sogenannten „Widerrufsjoker“ scheinen die Autobanken die besseren Karten zu haben. Zwar gibt es bisher nur Entscheidungen auf Landgerichtsebene. Doch beim größten und am stärksten betroffenen Institut VWFS sind 17 Entscheidungen zugunsten der VW-Finanzsparte und nur zwei gegen sie getroffen worden.
Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung ist eine mögliche Lücke in den Widerrufsbelehrungen, wie sie die Autobanken in ihren Verträgen nutzen. Einige Anwaltskanzleien versprechen Kunden, dass diese Lücke dafür sorgt, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nicht abzulaufen beginnt. Dementsprechend könne der Vertrag noch immer widerrufen und das Auto kostenlos zurückgegeben werden. 17-mal sahen Gerichte das bisher anders, zweimal befanden sie zugunsten der Kläger. Hier kommt es meist darauf an, ob die Richter einen Hinweis auf ein bestimmtes Sonderkündigungsrecht für nötig erachten oder nicht. Dies ist in Juristenkreisen umstritten.Der zweite, für die Autobanken vielleicht wichtigere Aspekt ist aber: Auch die beiden Gerichte, die gegen VWFS entschieden haben, befanden, dass der Kunde für die Nutzung Wertersatz leisten müsse. Das sehen die Anwaltskanzleien, die den Widerrufsjoker ziehen wollen, natürlich anders. Sie erringen für ihren Mandanten nur dann einen wirklichen Sieg, wenn er keinen Wertersatz leisten muss.
Eine Kerbe, in die auch der Verband der Banken der Automobilwirtschaft (BDA) schlägt: „Ein Widerruf bestehender Kfz-Kreditverträge ist für Kunden nicht lohnenswert“, betont ein Sprecher. „Das Fahrzeug muss nicht nur zurückgegeben werden, sondern Kunden müssen auch eine Entschädigung für die bisherige Nutzung des Fahrzeugs leisten.“ Auch Zinsen, die für das genutzte Darlehen bezahlt wurden, müsse die Bank nicht zurückzahlen. „Die Banken der Automobilhersteller bieten zwar attraktive Finanzierungskonditionen, aber eine völlig kostenfreie Autonutzung beinhaltet dies nicht. Genau dies wäre jedoch eine Rückabwicklung ohne entsprechenden Wertersatz“, argumentiert der Verband.
Beim jüngsten Urteil in Berlin hätte der Kläger für 40.000 Kilometer mit seinem gebraucht gekauften Touran inklusive Zinsen mindestens 4900 Euro zahlen sollen.
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