Im Geschäftsalltag der Versicherer sind Roboterautos noch nicht angekommen. Das liegt daran, dass bei allen Fahrzeugen, die derzeit in Deutschland unterwegs sind, die Verantwortung letztlich beim Menschen liegt. Das gilt sowohl für die teilautonom fahrenden Autos im normalen Verkehr als auch für die selbstlenkenden Testfahrzeuge, die bislang nur auf Versuchsstrecken wie der A9 zwischen München und Ingolstadt verkehren, wo das autonome Fahren im echten Verkehr geprobt wird. In beiden Fällen muss der Autofahrer nach deutschem Recht aufmerksam bleiben und bereit sein, das Steuer zu übernehmen, weshalb teilautonome und autonome Autos keinen besonderen Versicherungsschutz genießen.
Versichert bei der Tochter
Für Testfahrzeuge bedeutet das beispielsweise im VW-Konzern, dass die Versicherungen über die Finanztochter VWFS laufen – wie bei anderen konzerneigenen Fahrzeugen wie Dienst- oder Testwagen auch. Ähnlich hält es Daimler mit seiner Finanztochter.
Wenn Autos künftig vollautonom unterwegs sind und der Fahrer Zeitung liest, können sie aber Unfälle verursachen. Doch ähnlich gelagerte Fälle gibt es schon heute – wenn beispielsweise Bremsen aufgrund eines Konstruktionsfehlers versagen. In diesen Fällen sind Schäden ganz normal über die Kfz-Versicherung abgedeckt, die sich das Geld dann vom Hersteller oder Zulieferer zurückholt – sofern sie einen Produktfehler nachweisen kann, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärt. Dieses Prinzip soll in Deutschland auch beim automatisierten Fahren gelten.
So steht es im frisch beschlossenen Gesetz dazu. Und geht es nach dem GDV, wird es auch beim vollautonomen Fahren Anwendung finden. Man werde auch vollautonome Autos versichern, heißt es schon jetzt beim Verband, auch wenn derzeit noch nicht klar sei, wie die Rahmenbedingungen in Deutschland letztlich aussehen werden.
Joachim Müller, Vorstandsvorsitzender der Allianz Versicherungs-AG, geht davon aus, dass autonome Fahrzeuge die Berechnung des Versicherungsbeitrags verändern werden. „Ich halte es für denkbar, dass der Schadenfreiheitsrabatt als derzeit maßgebliches Kriterium für die Höhe der Versicherungsbeiträge in 20 Jahren keine entscheidende Bedeutung mehr haben wird, vielleicht sogar ganz verschwindet“, sagt er. Wenn individuelle Fahrfehler des Einzelnen in der Zukunft schrittweise an Bedeutung verlören, sei das die logische Konsequenz.