Häufig muss der Autohändler beim Neuwagenverkauf einen Gebrauchtwagen zu einem überhöhten Preis in Zahlung nehmen. Dadurch führt er jedoch zu viel Umsatzsteuer an das Finanzamt ab, denn der Inzahlungnahmewert gilt als Zahlung.
Wenn dieser Wert zu hoch angesetzt wird, ist auch die Umsatzsteuer für den Neuwagenverkauf zu hoch. Bei Privatkunden lohnt es sich, diesen "verdeckten Preisnachlass" gegenüber dem Finanzamt aufzudecken, um sich die zu viel gezahlte Umsatzsteuer wieder zurückzuholen.
Bei Geschäftskunden lohnt sich dieses Vorgehen hingegen nicht. Die Aufdeckung des verdeckten Preisnachlasses führt zu einem reduzierten Umsatzsteuer-Ausweis in der Rechnung. Der Kunde verliert dadurch Vorsteuer. Was sich der Händler vom Finanzamt zurückholt, muss er dem Geschäftskunden zurückerstatten. Daher ist die Aufdeckung in diesem Fall sinnlos.