Jeder Darlehensvertrag mit einem Verbraucher bedarf einer Widerrufsbelehrung. Wenn sie fehlt oder nicht den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht, kann der Verbraucher den Kreditvertrag jederzeit widerrufen.
Bei "verbundenen Verträgen" (etwa dem Kauf eines Autos) wird auch der verbundene Vertrag rückabgewickelt. Der Verbraucher kann dann im Zweifelsfall das Produkt kostenlos bis zur Rückgabe nutzen.
Für die Widerrufsbelehrung gibt es folgende Vorgaben:
– Hinweis auf das Widerrufsrecht;– Hinweis, dass der Widerruf keiner Begründung bedarf und in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist erklärt werden kann; – Name und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist; – Hinweis auf Dauer und Beginn der Widerrufsfrist sowie darauf, dass zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache genügt.