München. Schon der Name ist eine Plage: Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) heißt das Regelwerk, das Hersteller und Handel zwingt, umfangreiche Informationen zum Spritverbrauch ihrer Fahrzeuge anzuführen, wenn sie diese ausstellen oder für sie werben. Doch selbst bei großer Sorgfalt unterlaufen dabei immer wieder kleine Fehler. Schmerzhaft wird dies vor allem durch die Abmahnungen und Klagen auf Vertragsstrafen aus abgegebenen Unterlassungserklärungen, die Verstöße gegen die EnVKV mit sich bringen. Dieses Mittel nutzt vor allem die Deutsche Umwelthilfe (DUH) regelmäßig.
Mit diesem Problem beschäftigte sich auch das Expertenforum Automotive Recht der Wettbewerbszentrale in München. Abmahnungen und Klagen der DUH sind so häufig, dass der Umwelthilfe regelmäßig vonseiten der Hersteller und Händler Rechtsmissbrauch vorgeworfen wird. Bislang kam die Branche mit dieser Argumentation vor Gericht allerdings nicht weit, doch das liegt zum Teil wohl an ihrem eigenen Vorgehen.
So lässt sich zumindest interpretieren, was Tobias Pichlmaier, Richter am Oberlandesgericht München, auf dem Expertenforum vortrug. Seiner Einschätzung zufolge reichen die oft gegen die DUH vorgebrachten Argumente der Vielzahl der Abmahnungen oder deren oft weit gefasstem Inhalt nicht als Beweis für einen Missbrauch aus. Pichlmaier kritisierte auch, dass die von den Juristen der Hersteller und Händler vorgetragenen Argumente nicht so aufbereitet seien, dass ein Missbrauch erkennbar sei. Wenn die Branche etwas erreichen wolle, brauche das Gericht "Butter bei die Fische", sagte Pichlmaier.
Der Initiator des Expertenforums, Rechtsanwalt Andreas Ottofülling von der Wettbewerbszentrale, sieht in dieser Aussage Potenzial. Bei nächster Gelegenheit sollte man versuchen, dem Gericht ein paar Tausend Unterlassungserklärungen "mit viel zu weit gefasstem Tenor" vorzulegen, wie sie die DUH eingesammelt habe. Dann werde es spannend. Er jedenfalls sei guten Mutes, sagte Ottofülling.