Ziel der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist es, persönliche Daten von Kunden und Mitarbeitern besser zu schützen. Sie sieht erheblich schärfere Sanktionen vor und ersetzt zum großen Teil bisher geltende nationale Regelungen.
So wurde das Löschungsrecht weiterentwickelt und das Widerspruchsrecht kann künftig gegenüber Internetdiensten auch durch technische Spezifikation (zum Beispiel Browser-Einstellungen) ausgeübt werden.
Zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten sind künftig nicht nur Behörden verpflichtet, sondern alle Unternehmen, deren Kerntätigkeit entweder eine "umfangreiche regelmäßige und systematische Beobachtung" Betroffener erfordert oder aus einer umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten besteht. Autohäuser, die sich intensiv um Kontakte zu ihren Kunden bemühen, dürften zweifelsohne unter diese Kategorie fallen.