Am 12. Juli 2020 ist eine weitere europäische Verordnung, die Platform-to-Business-Verordnung, kurz P2B-VO, in Kraft getreten. Sie gilt für Online-Vermittlungsdienste und -Suchmaschinen, mithin für Fahrzeugbörsen auf dem Kfz-Sektor, und soll durch Offenlegungspflichten mehr Rechtssicherheit vor allem aufseiten der gewerblichen Plattformnutzer schaffen.
Geregelt wird unter anderem, dass in den allgemeinen Geschäftsbedingungen klar und verständlich die Kriterien aufgeführt werden sollen, die für das Ranking der Produkte und auch für die sogenannten Bestpreisklauseln gelten. Dabei müssen auch die Gründe genannt werden. Positiv hervorzuheben ist dabei die Pflicht, offenzulegen, ob Produkte von der Plattform selbst oder von mit der Plattform verbundenen Unternehmen bevorzugt werden und auch, ob Nutzer gegen Entgeltzahlung Einfluss auf das Ranking nehmen können. Bedauerlich ist hingegen, dass keine Pflicht besteht, detailliert die Funktionsweise der Rankingmethoden offenzulegen.