Bonn. Bei der Untersuchung geht es um die Frage, ob die Standards, die sich gegen anonyme Angebote im Internet wenden, den Vertrieb einschränken. Ford hatte beispielsweise bei seinem Internet-Präsenzhandelsbonus einen Teil der Händlermarge davon abhängig gemacht, dass im Netz mit offenem Visier aufgetreten wird. Auch der ZDK unterstützt dieses Ansinnen. Der Name des Anbieters sei schließlich eine wichtige Information für die Verbraucher, sagte Geschäftsführerin Antje Woltermann. Auf vielen Neuwagenportalen im Internet erfahren die Kunden dagegen erst sehr spät, von welchem Händler sie letztlich kaufen. Die betroffenen Hersteller kommentierten die Vorgänge unter Verweis auf das laufende Verfahren nicht. Ebenso Autohaus24. Mein-Auto.de-Geschäftsführer Alexander Bugge zeigte sich erfreut über das Vorgehen des Kartellamts. Zwar sei man sich sicher, dass das eigene Geschäftsmodell den Hersteller- Standards nicht widerspricht, und man habe auch genügend Händler, betonte er. Dennoch habe er von vielen Händlern die Rückmeldung bekommen, dass diese glaubten, das Angebot nicht nutzen zu dürfen. Insofern hätten die Standards das Unternehmen durchaus behindert. Dennoch sei das erste Quartal bei MeinAuto.de das beste der Unternehmensgeschichte gewesen.
Präsenzhandelsbonus & Co
Internetstandards im Visier des Kartellamts
Die Internetstandards einiger Marken sind in das Visier des Bundeskartellamts geraten. Die Behörde hat ein Verwaltungsverfahren eingeleitet, um „die kartellrechtliche Zulässigkeit der Internetstandards von Ford, Opel und PSA Peugeot Citroën zu überprüfen“, wie ein Sprecher auf Nachfrage bestätigte. Die Hersteller sowie die Internet-Neuwagenportale MeinAuto.de und Autohaus24 wurden um Stellungnahmen gebeten. Auch zum Fabrikatshändlerkongress des ZDK in Berlin schickte die Behörde einen Beobachter.