Bonn. Der Bundesverband freier Kfz-Händler (BVfK) kritisiert den koreanischen Autohersteller, der seit einiger Zeit gewerbliche Verkäufer von Hyundai-Neuwagen abmahnt, weil sie laut Hyundai ohne Zustimmung des Herstellers in den EU-Wirtschaftsraum eingeführt wurden. Hyundai beruft sich dabei auf das Markenrecht.
Laut dem BVfK betreibe Hyundai aber selbst seit Jahren zwei parallele Vertriebssysteme, über die Neufahrzeuge in die Märkte der EU gelangen. Neben dem etablierten Vertragshandel soll es ein inoffizielles System geben, das über das Hyundai Eastern Europe Regional Headquarter mit Sitz in Kiew in der Ukraine gesteuert und über osteuropäische Vertragsimporteure abgewickelt werde.
"Das trifft nicht zu", teilt Hyundai Motor Europe (HME) auf Anfrage der Automobilwoche mit. Die Niederlassung in Kiew sei für den Vertrieb in verschiedenen osteuropäischen Ländern verantwortlich, "die nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören", darunter Länder wie Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien, Georgien, Armenien, Albanien, Moldawien, Kasachstan, Weißrussland, Turkmenistan und die Ukraine.