Hyundai streicht dem freien Handel die Fünfjahresgarantie. In einem Ende Februar verfassten Schreiben, das der Automobilwoche vorliegt, informiert der Hersteller nicht autorisierte Händler in mehreren europäischen Ländern darüber, dass seit März die erweiterte Herstellergarantie von fünf Jahren nur noch gelten soll, wenn das Fahrzeug von einem autorisierten Händler verkauft wurde. Freie Händler sollen dagegen künftig das Garantie- und Wartungsheft vor der Übergabe entfernen, "um eine Irreführung des Kunden zu vermeiden", und Kunden auf das Fehlen der Garantie hinweisen.
Für den freien Handel könnte die Änderung den Verkauf von Hyundai-Fahrzeugen massiv erschweren, was Hyundai offenbar genau so beabsichtigt. Auf Anfrage betonte der Importeur, dass die Garantie freiwillig gegeben werde und eine hohe Investition darstelle. Durch die Einschränkung hoffe man zu gewährleisten, "dass die Mitglieder unseres Vertriebssystems, welche auch tatsächlich die notwendigen Investitionen getätigt haben, nun von diesen profitieren".
Im freien Handel ist man über Hyundais Ankündigung wenig erfreut. In einem Schreiben des Bundesverbands freier Kfz-Händler (BVfK) an Hyundai, das der Automobilwoche vorliegt, heißt es: "Wir halten dieses Vorgehen für rechtlich sehr bedenklich." Dabei beruft sich der Verband zum einen auf das Kartellrecht, zum anderen auf den Verbraucherschutz und fordert Hyundai zu einer "Überprüfung und Korrektur der Vorgehensweise" auf. Eine Antwortfrist des BVfK ließ der Importeur verstreichen.