Arne Joswig möchte gar nicht daran denken. Wenn der Geschäftsführer von Lensch & Bleck sein Autohaus in der Altstadt von Oldenburg in Holstein mit Schnellladesäulen ausstatten muss, wird das ein großes Projekt. Umliegend befinden sich viele über 100 Jahre alte Häuser, die Infrastruktur ist bei Weitem nicht auf das Schnellladen von E-Fahrzeugen ausgelegt. Allein die Investitionen für die erweiterten Leitungskapazitäten werden sich auf 40.000 Euro belaufen.
Die Autohersteller machen ihren Vertragspartnern konkrete Vorgaben, was für die E-Mobilität vorzuhalten ist. So fordert etwa BMW neben einer Ladesäule mit zwei Ladepunkten im Außenbereich und einer Ladesäule in der Werkstatt auch eine Wallbox im Verkaufsraum. Um den Bonus zu erreichen, sollte die Ladestation außerdem öffentlich zugänglich sein, sodass sie im BMW-Navigationsgerät angezeigt werden kann.
VW schreibt eine abrechenbare Schnellladestation vor, die für Kunden zugänglich sein muss, zusätzlich eine abrechenbare AC-Ladestation mit 22 kW und eine abrechenbare AC-Ladestation am Auslieferungsplatz. Opel-Händler müssen bis Ende des Jahres unter anderem drei Ladesäulen pro Betrieb bereitstellen – 2023 dann neun Ladesäulen mit 13 Ladepunkten.