Bei teuren Limousinen aus deutscher Produktion gibt es beim Vorsteuerabzug in aller Regel keine Probleme. Bei einem Porsche, Mercedes SL oder AMG wird es schon kritischer, bei einem Lamborghini spielt das Finanzamt endgültig nicht mehr mit – so ein Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 12. April 2018 (AZ: 2 V 10/18).
Im betreffenden Fall hatte der Geschäftsführer eines Reinigungsunternehmens die Anschaffung eines Lamborghini Aventador gegenüber dem Finanzamt damit gerechtfertigt, dass der Wagen umsatzsteigernd sei, da er über seine Sportwagenkontakte neue Kunden gewinnen würde. Zum Beispiel habe er den größten Kunden aufgrund des Wagens gewonnen.
Die Finanzrichter sahen das nicht so. Es handle sich um zufällige Akquiseerfolge aus dem Bekanntenkreis des Geschäftsführers. Zudem sei ein Luxusauto für ein Reinigungsunternehmen branchenuntypisch und eher kontraproduktiv.