Laut Gesetzentwurf soll die Regelung für Fahrzeuge gelten, die zwischen 2019 und 2021 angeschafft werden. Wer also bereits jetzt ein Elektrofahrzeug hat, wird von der Förderung leider nicht profitieren. Da aber auf die "Anschaffung" und nicht aufdie Erstzulassung abgestellt wird, werden auch gebrauchte E-Autos und Hybridfahrzeuge gefördert. Das kann man sich zunutze machen:
Beispiel 1: Zwei befreundete Unternehmer und Panamera-Hybrid-Fahrer (462 PS) müssen ihre im Jahr 2017 gekauften Autos mit einem Prozent versteuern. Um Abhilfe zu schaffen, verkaufen sie sich im Januar 2019 gegenseitig ihre Porsche und rutschen dadurch in die 0,5-Prozent-Regelung.
Beispiel 2: Die X-GmbH least für ihren Chef am 1. Februar 2019 einen elektrischen BMW (Listenpreis 80.000 Euro). Xversteuert 35 Monate lang 400 Euro und 800 Euro im Januar 2022 (wenn die Regelung nicht verlängert wird).
Die Minderung der Bemessungsgrundlage je nach Batteriekapazität bleibt für Altfälle bestehen, also für Autos mit Anschaffung vor 2019.
Auch Plug-in-Hybride fallen unter die halbierte Ein-Prozent-Regelung, theoretisch auch Modelle mit V8-Benzin-Motor und 500 PS – solange sie einen Stromstecker haben.
Ist die Regelung endgültig? Nein. Der Bundestag muss noch zustimmen, wobei die Zustimmung wahrscheinlich ist. Fraglich ist eher, ob die Bundesländer dem Vorhaben im Bundesrat zustimmen, denn sie müssen ungefähr dieHälfte der Steuerausfälle von etwa 1,8 Milliarden Euro tragen.
Vorstellbar wäre auch, dass im Zuge des weiteren Gesetzgebungsverfahrens Hybride und/oder gebrauchte Elektroautos doch noch aus der Förderung herausfallen.