Der Anlass für das Verfahren ist, dass die Hersteller sich abgestimmt haben sollen, umUmweltvorschriften zu umgehen – zum Nachteil der Umwelt und der Verbraucher, die möglicherweise erneut getäuscht worden sind. Diesmal, weil die AdBlue-Tanks zu klein sind.
Dass sich Daimler und der VW-Konzern als Kronzeugen zur Verfügung gestellt haben wollen, mag ein mögliches Bußgeld verhindern oder reduzieren – Schadensersatzansprüche nicht. Aber worin könnte der Schaden bestehen?
Wie jüngst berichtet, sieht der BGH in einer unzulässigen Abschaltvorrichtung einen Mangel. Das könnte auch aufzu kleine AdBlue-Tanks zutreffen. Wiederum könnten Fahrzeuge – trotz Euro 6 – mangelhaft sein. Die Folge wären Ansprüche der Kunden: angefangen beim Verlangen nach einem größeren AdBlue-Tank bis hin zum Rücktritt vom Kaufvertrag.
Betroffen sind nicht nur die Hersteller selbst, sondern zunächst die Händler. Denn sie haben gegebenenfalls ein mangelhaftes Fahrzeug verkauft. Dabei ist unerheblich, ob sie den Mangel kannten und wussten, dass die Tanks zu klein sind. Erneut stehen also auch die Händler im Fokus, denn sie sind die Vertragskontrahenten der Verbraucher.
Bisher fehlen aber konkrete Äußerungen und Hinweise der Hersteller zu Verhaltensweisen. Die sind jedoch dringend notwendig, damit die betroffenen Händler wissen, wie sie sich gegenüber reklamierenden Kunden zu verhalten haben. Und wer – wie Daimler und VW – als Kronzeuge auftritt, räumt zur Vermeidung des Bußgelds häufig einen Fehltritt ein – dengegebenenfalls jetzt der Händler ausbaden muss. Es ist also Zeit für konkrete Maßnahmen der Hersteller, damit dieHändler nicht im Regen stehen.
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