Das Bundeskartellamt hat sich mit der Frage befasst, inwieweit der Rechtsrahmen für den Autovertrieb, die
sogenannte Vertikal-GVO, einer Anpassung an die Digitalökonomie bedarf.Die Vertikal-GVO (Gruppenfreistellungsverordnung) ist neben der Kfz-GVO (die nurnoch Bedeutung für den Werkstattbereich hat) die verbindliche Grundlage auch für alle Automobil-Handelsvertriebssysteme in Europa. Im Mai 2022 läuft sie aus. DieVertikal-GVO enthält wichtige Verbote: das Verbot der Preisbindung und der Beschränkung des Querbezugs, das Verbot des Verkaufs an nicht autorisierte Wiederverkäufer sowie Gebiets- und Kundenbeschränkungen.
Getrieben durch die Digitalisierung befindet sich der Vertrieb in einer Situation der Veränderung wie nie zuvor in den vergangenen 50 Jahren. Eine wichtige Rolle dabei spielen die sogenannten Intermediäre. Sie werden auch als Hybridplattformen charakterisiert, weil sie Transaktionen zwischen verschiedenen Nutzergruppen (zum Beispiel Händlern und Endkunden) ermöglichen und dabei als Handelsvertreter auftreten.