Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat mit einem neuen Urteil (AZ: KZR 41/14) die Position von Vertragswerkstätten gestärkt. Mit dem erst kürzlich veröffentlichten Richterspruch von Ende Januar hat der BGH die Möglichkeiten von Autoherstellern und Importeuren eingeschränkt, Werkstätten, die sich um einen Servicevertrag bewerben, abzulehnen.
Durch dieses Urteil, mit dem das Karlsruher Gericht das Verfahren an die Vorinstanz zurückverweist, wird eine BGH-Entscheidung aus dem Jahr 2011 (AZ: KZR 6/09) "deutlich relativiert", sagt Rechtsanwalt Christian Genzow. Damals hatte der BGH im Fall des Nutzfahrzeugherstellers MAN den Zulassungsanspruch von Lkw-Werkstätten verneint. In der Folge verweigerten auch andere Autohersteller Bewerbern unter Verweis auf dieses Urteil einen Servicevertrag.