Mit dem Auslaufen der Kfz-GVO 1400/2002 fiel auch der Selektivvertrieb von Neuwagen unter die allgemeine Vertikal-GVO. Diese endet am 31. Mai 2022. Bereits im Frühjahr 2019 startete die EU-Kommission Konsultationen zur Bewertung der bestehenden GVO.
Die AECDR (Alliance of European Car Dealers and Repairers), in der der ZDK Mitglied ist, präsentierte die für den Autohandel maßgeblichen Problemfelder. Im November 2019 nahm die AECDR an einem Workshop der EU-Kommission teil, bei dem die für den Kfz-Handel maßgeblichen Themen erörtert wurden. Die Ergebnisse dieser Evaluierung hat die EU-Kommission nun auf 233 Seiten veröffentlicht. Fazit: Die Regelungen der GVO und ihrer Leitlinien sind nach wie vor für die Praxis des Autohandels von hoher Bedeutung und werden auch künftig benötigt. Allerdings haben der Onlinehandel und neue Player den Markt verändert. Dies führt zu neuen Problemstellungen, etwa im Bereich der Online-Marktplätze oder bei den sogenannten Bestpreisklauseln.