Bei der Prüfung der Umweltprämien für den Wechsel von älteren Diesel-Pkw auf vergleichsweise saubere Neuwagen akzeptiert BMW eine Vielzahl sogenannter Sonderfälle. Dies belegen vertrauliche Dokumente aus dem Vertrieb der Premiummarke, die der Automobilwoche vorliegen.
Demnach darf „der Haltereintrag des Neu- bzw. Vorführwagens vom Haltereintrag des in Zahlung genommenen Gebrauchtfahrzeugs abweichen“ – und dies nicht nur bei Ehepartnern und Lebensgefährten mit gleichem Nachnamen oder identischem Wohnsitz. Auch Eltern und deren Kinder dürfen den mit 2000 Euro geförderten Pkw-Tausch gemeinsam abwickeln sowie Geschwister mit gleichem Geburtsnamen. Selbst Groß- und sogar Schwiegereltern können von weit gefassten Ausnahmeregelungen profitieren.
Neben Privatkunden lässt BMW auch bei Geschäftskunden Milde walten, so bei Prämienanträgen für Filialbetriebe großer Unternehmen. „Die sonst recht strengen Identitätsregelungen hat der Hersteller bei der Umweltprämie weich gespült“, sagt ein BMW-Händler. „Uns soll es recht sein, denn der neue Kurs fördert den Absatz kräftig.