München. Die Autoindustrie gilt als besonders anfällig für Kartellabsprachen, durch die jährlich ein Schaden in Milliardenhöhe entsteht. Durch die Einführung einer Kronzeugenregelung, die Informanten einen Bonus oder den Erlass von Bußgeldern gewährt, hat die Zahl der Kartellklagen seit Anfang der 2000er-Jahre deutlich zugenommen.
Von einer EU-Richtlinie, die bis Jahresende in nationales Recht umgesetzt werden muss, erwarten Beobachter eine neue Klagewelle. Denn die Klagemöglichkeiten werden deutlich erweitert und die Verjährungsfristen verlängert.
In der Autobranche gab es in den vergangenen Jahren Bußgeldstrafen auf europäischer oder nationaler Ebene von mehr als einer Milliarde Euro. Verfahren gab es etwa gegen Hersteller von Wälzlagern, Autoglas, Kabelbäumen, Standheizungen oder Sitzen.