Der seit sieben (!) Jahren vorliegende Entwurf zur Neufassung der Designrichtlinie wurde nun offiziell von der EU-Kommission zurückgezogen – sehr zum Leidwesen des freien Ersatzteilmarktes, der vehement darum gerungen hatte, für seine Branche eine Ausnahme vom Designschutz in Gestalt der sogenannten Reparaturklausel einzuführen. Sie sollte den Wettbewerbsnachteil der freien Anbieter beseitigen und für verbraucherfreundliche Preise sorgen. Doch die Lobbyisten der Autokonzerne haben ihre Hausaufgaben gemacht. Deutschland und Frankreich haben die Novelle im EU-Ministerrat blockiert und erreicht, dass ein Monopol erhalten bleibt.
Einige Hersteller werden nicht müde zu erklären, dass sie den Designschutz gar nicht nutzen wollen, um den Wettbewerb mit freien Anbietern im Ersatzteilgeschäft einzuschränken. Wenn dem tatsächlich so ist, warum sträuben sie sich dann so massiv gegen eine Liberalisierung? Der Teilehandelsverband GVA hält diese Zusage ohnehin für wertlos, da sie wiederholt gebrochen worden sei, wie GVA-Chef Hartmut Röhl kritisiert.
Das Festhalten am Designschutz in der bisherigen Form zementiert eine Rechtslage in Europa, nach der freie Anbieter in EU-Ländern wie Italien oder Spanien problemlos karosserieintegrierte Ersatzteile vertreiben können, während sie sich hierzulande damit strafbar machen. Nicht einmal in diesem Teilbereich ist offenbar eine EU-einheitliche Regelung möglich. Wen wundert da noch das Wahlergebnis vom vergangenen Sonntag.