Von Januar 2018 an greift die erste Änderungsstufe der neuen Abgasuntersuchung-Richtlinie (AU). Damit wird die verbindliche Endrohrmessung an allen AU-pflichtigen Fahrzeugen wieder eingeführt. "Hiermit will der Gesetzgeber die Realitätsnähe der Abgasuntersuchung weiter erhöhen", berichtet MAHA. Bislang wurde auf die Endrohrmessung verzichtet, wenn bei beim Auslesen der On-Board-Diagnose kein Fehler entdeckt worden ist.
In einer zweiten Stufe werden von Januar 2019 an die Abgasgrenzwerte an Fahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 6/VI verschärft. Mit der dritten Stufe, die ab Januar 2021 bei der periodischen Abgasuntersuchung in Kraft treten soll, ist die Einführung einer Partikelzählung im Abgas bei Dieselfahrzeugen geplant.