Die Wettbewerbszentrale hat Check24 abgemahnt, weil das Unternehmen als Makler für Kfz-Versicherungen Fahrzeughalter nach Vertragsschluss kontaktiert und in einem Schreiben für Klagen geworben hat.
In den Schreiben heißt es: "Der … [Fahrzeughersteller] wird vom Kraftfahrtbundesamt und Umweltorganisationen vorgeworfen, bei vielen Diesel-Fahrzeugen die Abgasreinigung manipuliert zu haben. Immer mehr Gerichte sprechen …-Kunden dafür eine Entschädigung zu. Erst vor kurzem haben sich auch der Bundesgerichtshof sowie der Europäische Gerichtshof im Abgasskandal auf die Seite der Verbraucher gestellt – die Erfolgsaussichten sind damit so gut wie noch nie. Auch Ihr … [Modellbezeichnung] ist von der Manipulation höchstwahrscheinlich betroffen."
Doch laut Wettbewerbszentrale ist es im konkreten Fall so, dass es – mit Ausnahme eines amtlichen Rückrufs des Kraftfahrt-Bundesamtes betreffend wenige Fahrzeuge mit einem speziellen Hochleistungsmotor, bei dem versehentlich eine falsche Software aufgespielt wurde – keinerlei amtliche Feststellungen zur Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen dieses Herstellers gibt. Das Fahrzeugmodell des angeschriebenen Kunden war von dem Rückruf nicht betroffen.
Weiter heißt es in dem Schreiben von Check24: "Zusammen mit auf den Dieselskandal spezialisierten Kanzleien hat Check24 bereits über 10.000 Kunden geholfen, Schadensersatz von … [Nennung eines anderen Fahrzeugherstellers, nämlich VW] zu erhalten. Da die Höhe der Entschädigung mit dem Alter des Fahrzeugs sinkt, empfehlen Experten möglichst früh tätig zu werden."