Beim Kampf um die Macht beim Zulieferer Grammer bleibt es spannend. Die Bayern hatten die Forderung des Minderheitsaktionärs Cascade (halten rund zehn Prozent der Stimmrechte an Grammer) abgelehnt, den Aufsichtsrat des bayerischen Unternehmens neu zu besetzen und dem Vorstandsvorsitzenden das Vertrauen zu entziehen. Die zum Firmenimperium der Familie Hastor gehörende Investmentgesellschaft will fünf der sechs Aufsichtsratsmitglieder mit der Investorenfamilie nahestehenden Personen besetzen und verlangt dafür „die schnellstmögliche Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung“.
Einen solchen Antrag auf eine außerordentliche Hauptversammlung darf ein Investor stellen, wenn er über mindestens fünf Prozent der Stimmrechte verfügt und ihm die Anteile länger als 90 Tage gehören. Beides ist im Fall von Cascade gegeben.
Der Grammer-Vorstand lehnt dies jedoch ab, da sie die Kritik des Investors an der Unternehmensführung nicht teilt. Damit stehen Cascade nach dem deutschen Aktienrecht zwei Möglichkeiten offen. Entweder kann Cascade auf der regulären Hauptversammlung des Unternehmen am 24. Mai eigene Ergänzungsanträge zur Tagesordnung stellen oder der Investor muss vom Amtsgericht Amberg klären lassen, ob die Voraussetzungen für eine außerordentliche Hauptversammlung gegeben sind. Welchen Weg der Investor geht ist noch offen.
Lesen Sie auch:
Grammer-Aktie: Top-Perfomer 2016 und nun?
Hastor-Einfluss: Warum bei VW die Alarmglocken schrillen
Kampf um Grammer: Arbeitnehmern weigern sich gegen feindliche Übernahme