Skoda muss seine Betriebsanleitungen umschreiben. Der tschechische Hersteller hat eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, nachdem die Wettbewerbszentrale wegen fehlender Angaben zu Motorölspezifikationen und wegen Verweise auf Fachbetriebe geklagt hatte.
Die Klage der Wettbewerbszentrale vor dem Landgericht Darmstadt (Az. 12 O 92/20) könne in der Hauptsache für erledigt erklärt werden, teilte die Wettbewerbszentrale mit. Ab Anfang August werde Skoda eine geänderte Betriebsanleitung in Verkehr bringen.
Die Wettbewerbszentrale begrüßt den Ausgang des Verfahrens. "Mit Abgabe der Unterlassungserklärung ist das Ziel erreicht, faire und lautere Marktbedingungen zugunsten der Mitbewerber und Autokäufer auch in diesem Fall wieder hergestellt zu haben", so Andreas Ottofülling, Geschäftsführer der Wettbewerbszentrale.