Die Umweltprämie bringt die Restwerte für gebrauchte E-Autos kräftig unter Druck und führt zu Problemen bei der Vermarktung von bereits zugelassenen E- Fahrzeugen im Automobilhandel. Deshalb fordert der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe die Förderrichtlinie entsprechend anzupassen.
Der nachträglich erhöhte Umweltbonus sollte auch für Neufahrzeuge, die nach dem 4. November 2019 und bis zum 3. Juni 2020 auf ein Autohaus zugelassen worden sind, beantragt werden können, schrieb ZDK-Präsident Jürgen Karpinski in einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Die Antragsstellung sollte auch dann möglich sein, wenn der im genannten Zeitraum geltende Umweltbonus bereits beantragt wurde oder das Fahrzeug als junges Gebrauchtfahrzeug weiterverkauft werden soll.
"Im Zuge der aktuellen Förderrichtlinie entstehen für unsere Autohäuser Probleme bei der Vermarktung von bereits zugelassenen E-Fahrzeugen, weil sie durch die Innovationsprämie schlagartig abgewertet werden", begründet ZDK-Präsident Jürgen Karpinski die Forderung. Dies stelle für die ohnehin stark gebeutelten mittelständisch geprägten Vertragshändler eine erhebliche Belastung dar.
Das betroffene Volumen beziffert der ZDK nach einer ersten eigenen Erhebung auf mindestens 15.000 Fahrzeuge im unverkauften Handelsbestand.