Daten sind der Rohstoff der Digitalisierung, Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt will nun gesetzlich regeln, wer über die Daten bestimmt, die von Autos gesammelt werden. Dies kündigte das Bundesverkehrsministerium jüngst in einem "Strategiepapier digitale Souveränität" an.
Demnach plant das Ministerium, die Verfügungsrechte für die Daten dem Halter des Fahrzeugs zuzuweisen – als demjenigen, auf den die Erstellung der Daten typischerweise zurückgeht. Die Verarbeitung und Vernetzung personalisierter Daten soll nur anonymisiert und vorbehaltlich der Zustimmung des Halters erfolgen. Ein "Digitalpass" soll Autohalter über die offene Bereitstellung von nicht personenbezogenen Mobilitätsdaten informieren.
Rechtsanwalt Michael Dorner von der Münchner Kanzlei CMS Hasche Sigle sieht den Vorstoß kritisch: "Bisher ging es in der Eigentumsdiskussion primär um Industriedaten ohne Personenbezug. Jetzt geht es um den Personenbezug, der bisher weitgehend ausgeklammert war." Bisher sind Daten im Rechtssinn keine Sachen und deshalb nicht eigentumsfähig, und "ökonomisch ist bislang kein Akteur eindeutig bestimmbar, der Herr der Daten sein sollte", sagt Jurist Dorner.