„Wir freuen uns natürlich über dieses Urteil, es hat nicht nur für den österreichischen Markt und die Marke Peugeot große Bedeutung, sondern weit darüber hinaus.“, so Ursula Mayer-Rabl, Obfrau des österreichischen Peugeot-Händlerverbands. „Allerdings hat das Gericht bislang erst in erster Instanz entschieden.“
Bei Peugeot Österreich zeigt man sich über das Urteil überrascht. „ Viele der Ausführungen des Erstgerichts zu den dem Antrag stattgebenden Punkten sind für uns schlicht nicht nachvollziehbar. Sie decken sich aus unserer Sicht auch nicht mit den Ergebnissen des bisherigen Verfahrens“, teilte Peugeot Österreich auf Anfrage von Automobilwoche schriftlich mit. Gleichzeitig begrüße das Unternehmen die Abweisung des Antrags in einigen wesentlichen Punkten.
Peugeot Österreich kündigt an: „Wir werden aber selbstverständlich gegen die stattgebenden Punkte des Beschlusses ein Rechtsmittel erheben. Wir gehen daher davon aus, dass die Entscheidung in dieser Form nicht in Rechtskraft erwachsen wird.“
In einem zweiten Schritt dürfte sich also das Oberlandesgericht Wien mit der Klage beschäftigen. Da auch europäische Kartellrecht zur Anwendung kommt, könnte sich auch noch der Europäische Gerichtshof (EuGH) zur Sache äußern. „Wir gehen davon aus, dass es bis Jahresende ein rechtskräftiges Urteil gibt“, sagte ein mit dem Verfahren vertrauter Händler. Sollte der EuGH einbezogen werden, könnte es noch bis Frühjahr 2021 dauern.
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