Folgende Maßnahmen hat Peugeot Austria laut Händler-Kreisen umgesetzt:
1. Vorgabe des Gerichts: "Spannenreduktion durch Vorgabe bewusst überhöhter Verkaufsziele…"
Maßnahme: Ausgangswert für das Jahresziel eines Händlers soll künftig des jeweilige Verkaufsvolumen aus dem Vorjahr sein. Jahresziel samt jeweiliger Quote für Pkw und Lkw ergeben sich dann aus der Schätzung der Absatzentwicklung.
Die Monatsziele werden auf der Basis der Jahresquote Pkw und Lkw und der jeweiligen Monatsmarktabschätzung festgelegt, wobei eine nachträgliche Anpassung des Monatsziels bei Abweichungen der Marktentwicklung von mehr als zwei Prozent nach oben oder unten erfolgt.
2. Vorgabe des Gerichts: "Abstellung der Praktizierung missbräuchlich niedriger Abgabepreise am Endkundenmarkt durch im wirtschaftlichen Eigentum der Peugeot Austria stehende Händlerbetriebe…"
Maßnahme: Dies will Peugeot Austria sofort umsetzen.
3. Vorgabe des Gerichts: "Abstellung der Verpflichtung zur Durchführung von Garantie und Gewährleistungsarbeiten mit von Peugeot Austria gestellten Bedingungen, insbesondere auch einem … aufwändigen Kontrollsystem, die diese Arbeiten … wirtschaftlich unrentabel machen."
Maßnahme: Laut Händler will Peugeot Austria das vertraglich geregelte Verfahren der Extrapolation nicht mehr anwenden. Vielmehr soll ein Rückbelastungsmechanismus greifen, der die Vorgaben des Kartellobergerichts genau beachtet.
4. Vorgabe des Gerichts: "Abstellung der Überwälzung der Kosten für Mystery Shopping, Mystery Leads und Standardkriterien-Audits, insbesondere durch die kalkulatorische Einbeziehung dieser Kosten in die Schulungspauschale."
Maßnahme: Dieser Abstellungsauftrag soll sofort umgesetzt werden.
5. Vorgabe des Gerichts: "Abstellung der Abwicklung von Garantie- und Gewährleistungsarbeiten mit nicht kostendeckenden Stundensätzen sowie nicht kostendeckenden Refundierungen bei Ersatzteilen."
Maßnahme: Peugeot Austria will künftig die individuellen Stundenverrechnungssätze der Werkstätten heranziehen, die diese auch außerhalb von Gewährleistungsarbeiten für ihre Leistung berechnen. Vom entsprechenden Stundensatz sollen zehn Prozent abgezogen werden. Zusätzlich erhalten die Partner eine Handlingpauschale von zehn Prozent des Einkaufspreises (gedeckelt auf 270 Euro) plus eine Pauschalvergütung in Zusammenhang mit den Garantiearbeiten von 0,1 Stunden.
Lesen Sie auch:
Kläger verlangen Neuwagen: BGH verhandelt erstmals über Diesel-Klagen gegen Händler
Preferred-Partner-Konzept: VWFS rollt GW-Direktvertrieb aus
Umfrage JLR-Händlerverband: Verkäufer fällen ein vernichtendes Urteil
Aus dem Datencenter:
Die 100 größten Autohandelsgruppen in Deutschland 2020