Auf das Urteil haben der österreichische und europäische Kfz-Handel lange gewartet: Das Kartellobergericht in Wien hat die Entscheidung vom 12. Mai 2020 zum Missbrauch der Marktmacht von Peugeot Austria weitgehend bestätigt (GZ 16 Ok 4/20d). Dies teilte Peter Thyri, Anwalt des klagenden Autohauses Büchl, mit. Der Peugeot-Partner hatte sich bereits Ende 2018 an das Kartellgericht gewandt.
Der Oberste Gerichtshof stellt in seinem nun veröffentlichten Beschluss, der Automobilwoche vorliegt, klar, dass Peugeot Austria innerhalb der nächsten drei Monate verschiedene Maßnahmen abstellen muss:
- die Koppelung von Prämienzahlungen mit dem bestehenden und tatsächlich praktizierten System der Kundenzufriedenheitsumfragen;
- die Reduktion der Handelsspanne durch Vorgabe bewusst überhöhter Verkaufsziele;
- und den Verkauf an Endkunden durch eigene Niederlassungen zu "missbräuchlich niedriger Abgabepreisen".