Am frühen Dienstagnachmittag, rund zehn Stunden vor Ende der vierwöchigen Unterzeichnungsfrist, lag die Petition bei rund 24.000 Unterschriften. Damit ist es praktisch ausgeschlossen, dass das Quorum von 50.000 Unterschriften noch erreicht wird, das im Regelfall nötig ist, damit die Urheberin der Petition diese im Petitionsausschuss hätte vorstellen dürfen. Gescheitert ist die Petition damit aber noch nicht, der Ausschuss kann sich auch ohne ein Erreichen des Quorums mit ihr befassen.
Die Petition war im März von einer Kleinunternehmerin gestartet worden, die sich "wie viele andere Unternehmen durch den missbräuchlichen Einsatz von Abmahnungen schikaniert und in meiner wirtschaftlichen Existenz bedroht" sieht, wie es im Petitionstext heißt. Sie fordert daher "eine Reform des wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesens", da die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen den "missbräuchlichen Einsatz von Abmahnungen aus Gewinninteresse durch Abmahnvereine und spezialisierte Rechtsanwälte" begünstigten.
Unterstützung bekam sie unter anderem vom ZDK, der alle Innungsbetriebe aufforderte, "die Petition bis zum 24. April 2018 zu zeichnen" und zur Erklärung schrieb: "Im Kfz-Gewerbe stehen insbesondere die Abmahnungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bei Kfz-Betrieben zum Thema Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung im Fokus." Der Verband kritisierte: "Hierbei geht es oft um banale Verstöße, etwa gegen die Schriftgröße der notwendigen Hinweise, deren Platzierung in einer Anzeige oder um fehlende Hinweise beim Teilen von Texten in sozialen Netzwerken." Dafür müssten Autohändler "viele Millionen Euro an Abmahnpauschalen und Vertragsstrafen entrichten, weil die DUH die derzeit unsichere Rechtslage ausnutzt und sie für das eigene Geschäftsmodell missbraucht."
Auch der BRV hatte die Petition unterstützt. Nach den Aufrufen Anfang April hatte die Zahl der Unterstützer zwar angezogen, für die angestrebten 50.000 reichte es aber nicht.