Als erstes europäisches Land starten die Niederlande am 1. Juli 2022 mit der verpflichtenden Partikelmessung für Dieselfahrzeuge im Rahmen der periodischen Fahrzeugüberwachung. Ursprünglich sollte das Messverfahren bereits ein halbes Jahr früher beginnen.
Der Gesetzgeber verlängerte nicht nur die Übergangsfrist, sondern auch die Messewerte: Der zulässige Partikelgrenzwert für Dieselfahrzeuge mit Erstzulassung im Jahr 2015 wurde von 250.000 ppm auf 1.000.000 angehoben. Die Begründung: Ziel des Partikelmessverfahrens sei es, vor allem Dieselfahrzeuge mit manipulierten oder demontierten Partikelfiltern zu erkennen und aus dem Verkehr zu ziehen.
Um die europäischen Emissionsanforderungen zu erfüllen, brauchen die Fahrzeuge einen vom Hersteller eingebauten Partikelfilter. In den Niederlanden gibt es nach Schätzung European Garage Equipment Association (EGEA) zwischen 100.000 und 125.000 Diesel-Pkw, die der periodischen Fahrzeugüberwachung unterliegen und den Test aufgrund eines defekten oder ausgebauten Partikelfilters nicht bestehen.