Jetzt hat es der Volkswagen-Konzern höchstrichterlich bescheinigt: Die massenhafte Software-Manipulation bei Diesel-Fahrzeugen sei "besonders verwerflich und mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren". Was VW-Fahrer in den USA schon lange wissen, ist nun auch in Deutschland amtlich. Die Wolfsburger haben Millionen von Kunden schlichtweg betrogen. Die Richter des BGH machten klar, dass sich der Konzern das Handeln leitender Angestellter – auch wenn diese nicht im Vorstand sind – zurechnen lassen muss.
Damit bekommt der Konzern auch hierzulande die späte finanzielle Quittung für sein verwerfliches Verhalten. Zehntausende Diesel-Fahrer, die dem Vergleich nicht zugestimmt haben und deren Verfahren noch laufen, dürfen nun auf eine verbesserte Entschädigung hoffen. Für VW könnte es nochmals richtig teuer werden. Tatsächlich war nur schwer vermittelbar, warum der gleiche Sachverhalt in den USA zu Milliardenzahlungen führte, während sich der VW-Konzern in Deutschland hartnäckig weigerte, seine Schuld bei den Kunden zu begleichen.
Noch unklar ist, welche Folgen das Urteil für andere Hersteller wie Daimler, Opel oder BMW hat, deren Autos vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) ebenfalls mit Rückrufen belegt wurden, weil sie den im Gesetz als Ausnahme definierten Motorschutz allzu großzügig auslegten und die Abgasreinigung entsprechend reduzierten. Gut möglich, dass die bisher geringe Quote an Richtersprüchen zugunsten der Verbraucher bei diesen Unternehmen in Zukunft deutlich ansteigen wird.
Wer sich durch das Urteil einen baldigen Schlussstrich unter den lähmenden Diesel-Skandal erhofft hatte, wird enttäuscht werden. Ein Ende der Klagewellen ist nicht abzusehen. Nach den Euro-5-Dieselfahrzeugen werden sich die einschlägigen Anwaltskanzleien nun auf die nachfolgenden Motorgenerationen stürzen, die vom KBA beanstandet wurden. Die nächste Runde ist eingeläutet.
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