Das Verkehrsministerium in Baden-Württemberg hat Besitzer von Dieselfahrzeugen, in denen eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, vor einer drohenden Zwangsstilllegung gewarnt. Fahrzeugen mit unzulässiger Abschalteinrichtung werde auf Anweisung des Bundes der Betrieb untersagt. Betroffen sind die Fahrzeuge des VW-Konzerns mit den Marken VW, Audi, Skoda oder Seat, für die das Kraftfahrt-Bundesamt ein Softwareupdate verlangt hatte. "Ein kleiner Teil der Fahrzeughalter scheut bisher den Gang zur Werkstatt – aus welchen Gründen auch immer. Der Bund hat die Länder aufgefordert, die Umrüstungen konsequent durchzusetzen", sagte Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) in Stuttgart. Auch andere Länder haben eine konsequente Vorgehensweise angekündigt.
Das KBA habe den zuständigen Zulassungsbehörden nun die Fahrzeugidentifikationsnummern (FIN) der betroffenen Fahrzeuge mitgeteilt, damit diese die Einleitung eines Verfahrens zur Betriebsuntersagung nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung prüfen und gegebenenfalls gegen die betroffenen Fahrzeughalter vorgehen können. Halter müssen laut Kraftfahrtbundesamt (KBA) ihre Autos innerhalb von 18 Monaten nach Anordnung des Rückrufs umrüsten lassen. Ende April war eine letzte Frist unter anderem für die Modelle Passat, Golf und Touareg abgelaufen. Nach aktuellem Stand seien dies im Südwesten die FIN-Daten von rund 2.000 betroffenen Fahrzeugen. Ihnen bleiben nach Aufforderung durch die Zulassungsbehörde nun noch vier Wochen, um die Umrüstung nachzuholen. "Dass in Baden-Württemberg immer noch tausende Fahrzeuge nicht umgerüstet wurden, obwohl die Rechtslage eindeutig und die Finanzierung geklärt ist, können wir nicht hinnehmen", so Hermann. Die Zulassungsbehörden des Landes würden die Pflicht zur Umrüstung nicht zuletzt aus Gründen der Luftreinhaltung und des Gesundheitsschutzes konsequent umsetzen. Für die Umrüstung der Motoren muss der VW-Konzern aufkommen.